Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht: Tätigkeitsgebiete

Der Tatbestand der sexuellen Belästigung umfasst jede einseitige und unerwünschte Handlung bzw. Berührung mit sexuellem Bezug.

Eine sexuelle Nötigung liegt dann vor, wenn ein anderer Mensch gegen seinen erkennbaren Willen zu einer sexuellen Handlung genötigt wird.

Als Kindesmissbrauch werden verschiedene sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren bezeichnet, die in jedem Fall strafbar sind.

Als Kindesmissbrauch werden verschiedene sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren bezeichnet, die in jedem Fall strafbar sind.

Als Kindesmissbrauch werden verschiedene sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren bezeichnet, die in jedem Fall strafbar sind.

Die Nutzung, der Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie stellt in Deutschland eine Straftat dar.

Als Nachstellung bzw. Stalking werden anhaltende Annäherungs- und Kontaktaufnahmeversuche des Täters mit dem Opfer bezeichnet.

Diese Sexualdelikte stellen sexuelle Handlungen dar, die andere Personen belästigen.

Unser Team aus erfahrenen Anwälten unterstützt Sie umgehend.
Dabei haben wir uns auf unterschiedliche Bereiche spezialisiert.

Insbesondere bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht erfordert es einen spezialisierten Anwalt, um eine schnelle und professionelle Hilfe zu garantieren. Durch unsere langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen können wir Sie in den verschiedenen Bereichen des Sexualstrafrechts beraten. Dabei berücksichtigen wir stets die individuelle Situation des Mandanten, um eine optimale Lösung zu finden. Mit unseren Anwaltskanzleien in Memmingen, München, Mannheim, Hamburg, Rostock und Berlin stehen wir Ihnen bundesweit rund um die Uhr zur Seite.

Vorwürfe im Sexualstrafrecht stellen für die Betroffenen oftmals eine große Belastung dar. Denn neben den strafrechtlichen Aspekten kann bereits das öffentliche Bekanntwerden ausreichen, um die Existenz zu bedrohen und den Ruf nachhaltig zu schädigen.